ERSTINFO
Häufige Fragen
Der Gang zum Anwalt wirft oft einige Fragen auf. Ich gebe Ihnen hier einige allgemeine Auskünfte, stehe Ihnen dann für weitere Fragen jederzeit zur Verfügung.
FAQ'S
Am Besten lässt sich über ein erstes Telefonat abklären, inwieweit ich Ihnen bei ihrer Fragestellung weiterhelfen kann.
Ansonsten empfiehlt es sich, dass bei einem ersten Termin sämtliche relevanten Unterlagen mitgebracht werden, damit der gesamte Sachverhalt umfassend geprüft werden kann.
Hilfreich ist es oft auch, wenn eine chronologische Aufstellung vorliegt, aus dem sich alle relevanten Vorkommnisse ergeben. So kann ich schnell und zuverlässig ihren Sachverhalt einschätzen.
Dies variert erheblich und lässt sich pauschal nicht beantworten.
Außergerichtliche Fragen können zeitnahe bearbeiten werden, inwieweit ihr Sachverhalt dann erledigt ist hängt von den Umständen ab.
Grundsätzlich ist bei „normalen“ Gerichtsverfahren von einer Dauer von wenigen Monaten oder länger zu rechnen. Davon ausgenommen sind natürlich einstweilige Anträge die aufgrund ihrer Dringlichkeit von Gerichten schneller bearbeitet werden.
Schneller als ein normales Gerichtsverfahren kann ein gerichtliches Mahnverfahren sein, ob dies in ihrem Fall sinnvoll und möglich ist prüfe ich gerne für Sie.
Für eine Erstberatung kann ein fixes Erstberatungshonorar vereinbart werden, welches mit evtl. folgenden Gebühren verrechnet wird.
Grundsätzlich gibt es für Rechtsanwälte eine Gebührenordnung, aus der sich je nach Streitwert entsprechende Honroare ergeben. Gerne kann im Rahmen der Erstberatung hier eine Kostenschätzung für Sie vorgenommen werden.
Möglich sind auch Honorarvereinbarungen, auch hier sollte der genaue Arbeitsumfang im Rahmen einer Erstberatung ermittelt und dann in jedem Fall schriftlich vereinbart werden.
Weitergehend gibt es die Möglichkeit der Prüfung ob ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten des Anwalts übernimmt.
Und zu guter Letzt, gibt es die Möglichkeit von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe, wenn Sie sich die Kosten eines notwendigen Anwaltes nicht leisten können. Hier übernimmt der Staat die Kosten auf begründeten Antrag hin.
Unverbindliche Kontaktaufnahme
Gerne bespreche ich mit Ihnen, in einem ersten kurzen Gespräch, ihren Sachverhalt für Sie völlig unverbindlich. Alternativ können SIe auch gerne das Kontaktformular nutzen, ich melde mich dann.